Besonderheiten für Schweizer Kunden
Mehrwertsteuer
Eine Komplexität stellt für Schweizer Kunden das Thema Mehrwertsteuer dar,
denn nach deutschem Mehrwertsteuerrecht und bilateraler Übereinkunft muss
für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen auch bei
grenzüberschreitenden Geschäften die deutsche Mehrwertsteuer durch uns
erhoben werden. Diese deutsche Mehrwertsteuer kann aber über ein
Antragsverfahren von der deutschen Steuerverwaltung zurückgefordert werden.
Dies stellt zwar einen gewissen bürokratischen Aufwand dar für Unternehmen,
die bisher mit diesem Aspekt nichts zu tun hatten, auf der anderen Seite
lohnt sich dieser bei aktuell 16% MWSt. in Deutschland sehr wohl. Viele
Schweizer Unternehmen durchlaufen diesen jährlichen Prozess ausserdem
bereits jetzt routinemässig für ihre laufenden Geschäfte. Für diese Kunden
ergäbe sich damit kein Mehraufwand. Für diejenigen Kunden, die damit jedoch
noch keine Erfahrungen haben, bereiten wir die entsprechenden Unterlagen
jährlich als Gratisservice vor.
Die Schweizer Mehrwertsteuer auf die Nettobeträge unserer Rechnungen ist
durch die Schweizer Unternehmen wie gewohnt zu bezahlen und wird – ebenfalls
wie gewohnt – durch die eidgenössische Steuerverwaltung periodisch
erstattet.
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