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Besonderheiten für Schweizer Kunden

Mehrwertsteuer

Eine Komplexität stellt für Schweizer Kunden das Thema Mehrwertsteuer dar, denn nach deutschem Mehrwertsteuerrecht und bilateraler Übereinkunft muss für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen auch bei grenzüberschreitenden Geschäften die deutsche Mehrwertsteuer durch uns erhoben werden. Diese deutsche Mehrwertsteuer kann aber über ein Antragsverfahren von der deutschen Steuerverwaltung zurückgefordert werden. Dies stellt zwar einen gewissen bürokratischen Aufwand dar für Unternehmen, die bisher mit diesem Aspekt nichts zu tun hatten, auf der anderen Seite lohnt sich dieser bei aktuell 16% MWSt. in Deutschland sehr wohl. Viele Schweizer Unternehmen durchlaufen diesen jährlichen Prozess ausserdem bereits jetzt routinemässig für ihre laufenden Geschäfte. Für diese Kunden ergäbe sich damit kein Mehraufwand. Für diejenigen Kunden, die damit jedoch noch keine Erfahrungen haben, bereiten wir die entsprechenden Unterlagen jährlich als Gratisservice vor.

Die Schweizer Mehrwertsteuer auf die Nettobeträge unserer Rechnungen ist durch die Schweizer Unternehmen wie gewohnt zu bezahlen und wird – ebenfalls wie gewohnt – durch die eidgenössische Steuerverwaltung periodisch erstattet.

 
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