Besonderheiten für Schweizer Kunden
Grundsätzliches
Unsere Schweizer Kunden profitieren davon, dass nach deutschem Steuerrecht
ein Oldtimer als normale Occasion betrachtet wird und durch uns als deutsche
Leasinggesellschaft gemäss den hinreichend bekannten Regeln abgeschrieben
wird. Als Schweizer Kunde können Sie somit eine in diesem Fall sehr günstige
Regelung in Deutschland für sich in der Schweiz nutzen, indem Sie das
Fahrzeug über einen deutschen Leasingvertrag in die hiesige betriebliche
Nutzung nehmen.
Zu beachten ist dabei, dass wir als ddc oldtimer leasing nur das Vehikel zur
Verfügung stellen und die generelle Machbarkeit erläutern können. Über die
im Einzelfall mögliche Machbarkeit hinsichtlich des Fahrzeugtyps und der
Höhe der Leasingraten ist allein die betriebliche Situation maßgeblich.
Beispielsweise wird das Steueramt eine hohe Leasingrate eher nicht
akzeptieren, wenn diese im Betrieb zu Verlusten führt. Dies wäre allerdings
bei einem Neuwagen nicht anders. Die Machbarkeit im Einzelfall muss deshalb
durch Sie und ggf. Ihren steuerlichen Berater beurteilt werden. Wir stehen
hier natürlich mit Rat und Tat zur Seite, sofern Sie das wünschen.
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