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Besonderheiten für Schweizer Kunden
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Besonderheiten für Schweizer Kunden

Grundsätzliches

Unsere Schweizer Kunden profitieren davon, dass nach deutschem Steuerrecht ein Oldtimer als normale Occasion betrachtet wird und durch uns als deutsche Leasinggesellschaft gemäss den hinreichend bekannten Regeln abgeschrieben wird. Als Schweizer Kunde können Sie somit eine in diesem Fall sehr günstige Regelung in Deutschland für sich in der Schweiz nutzen, indem Sie das Fahrzeug über einen deutschen Leasingvertrag in die hiesige betriebliche Nutzung nehmen.

Zu beachten ist dabei, dass wir als ddc oldtimer leasing nur das Vehikel zur Verfügung stellen und die generelle Machbarkeit erläutern können. Über die im Einzelfall mögliche Machbarkeit hinsichtlich des Fahrzeugtyps und der Höhe der Leasingraten ist allein die betriebliche Situation maßgeblich. Beispielsweise wird das Steueramt eine hohe Leasingrate eher nicht akzeptieren, wenn diese im Betrieb zu Verlusten führt. Dies wäre allerdings bei einem Neuwagen nicht anders. Die Machbarkeit im Einzelfall muss deshalb durch Sie und ggf. Ihren steuerlichen Berater beurteilt werden. Wir stehen hier natürlich mit Rat und Tat zur Seite, sofern Sie das wünschen.

 

 
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